ZFA Ausbildung

Du brauchst keinen Abschluss. Von den meisten Ausbildungsbetrieben wird mindestens ein Hauptschulabschluss erwartet.
Das Alter spielt für die ZFA Ausbildung keine Rolle. So können Menschen jedes Alters, also auch Quereinsteiger oder Menschen, die interessiert an Umschulungen sind, einen Berufsabschluss als ZFA anstreben.
Nein, die Berufsschule ist nicht schwerer als die normale Schule. Viele Auszubildene haben sogar berichtet, dass ihnen die Berufsschule deutlich mehr Spaß macht. Die Berufsausbildung wird nach Interessengebieten ausgewählt und weil man sich zu dem Bereich hingezogen fühlt, das ist auch in der Berufsschule zu erkennen. In dem dualen Ausbildungsmodell spielt die Praxiszeit eine übergeordnete Rolle, was viel Abwechslung und die Berufsschulzeit bringt. Auszubildende, die in der Schule Probleme hatten, fällt die Berufsschulzeit durch das duale Modell deutlich leichter.
Der Unterschied liegt darin, dass du in der Berufsschule speziell für deinen Beruf bist. In der Berufsschule hast du nicht nur Fächer wie Mathe und Deutsch, sondern auch spezielle Fächer, die du für dein Berufsbild benötigst. Es gibt weiterhin Klassen, Stundenpläne, große Pausen und Klassenarbeiten, aber es kann beispielsweise auch sein, dass viel jüngere und auch ältere Azubis miteinander in einer Klasse sind. Euch vereint das gemeinsame Ziel, Zahnmedizinische Fachangestellte zu werden.
In der Berufsschule hast du Fächer wie Zahnmedizinische Assistenz. Leistungsabrechnungen, Datenverarbeitung, Praxismanagement, aber auch ganz allgemeine Fächer, welche du bereits aus der Schule kennst wie beispielsweise Deutsch, Politik, Sport oder Religion.
Der Berufsschulunterricht findet entweder blockweise oder in Teilzeit statt. Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten an der jeweiligen Berufsschule ab. Beim Blockunterricht besuchst du die Berufsschule wochenweise am Stück. Bei der Berufsschule in Teilzeit gehst Du meist an eineinhalb Tagen pro Woche in die Schule, an den übrigen dreieinhalb Tagen in den Ausbildungsbetrieb. Die Verteilung der genauen Schulzeiten können je nach Schulstandort und Ausbildungsjahr variieren.
Ferien existieren noch genauso wie früher. Der Unterschied ist aber, dass nur der Berufsschulunterricht ausfällt. Wenn du also keinen Urlaub für die Urlaubszeit einreichst, musst du in der Praxis arbeiten. Als Auszubildener hast du Anspruch auf Erholungsurlaub, wenn du 18 Jahre alt bist. Das sind in der Regel 24 Werktage. Bist du noch keine 16 Jahre alt, dann sind es mindestens 30 Werktage, die dir zustehen. Dazwischen reduziert sich die Anzahl bis auf 24 Wektage ab deinem 18. Lebensjahr.
Selbstverständlich unterrichten auch an der Berufsschule auch Zahnärzte, denn wer wüsste besser über Zähne Bescheid als Zahnärzte? Es gibt aber auch geschulte Lehrkräfte.
Auf der Berufsschule wird der theoretische Background gelernt und auf der Arbeit kannst du das Wissen direkt praktisch anwenden.