Umschulungsmöglichkeiten zur/zum ZFA

Welche Voraussetzungen gelten für eine Umschulung zur ZFA?

Um eine Umschulung zum/zur zahnmedizinischen Fachangestellten machen zu können, musst du, rein rechtlich, keine formalen Voraussetzungen erfüllen. Dies hängt aber vom jeweiligen Bildungsanbieter ab und kann individuell variieren.

Für die Ausbildung musst du in der Regel mindestens den Hauptschulabschluss erreicht haben. Ansonsten empfehlen sich einige Charakterzüge mitzubringen, die bei der Umschulung zum/zur zahnmedizinischen Fachangestellte helfen können.

Es sollte dir Spaß machen, anderen zu helfen und aktiv zu ihrem Wohlbefinden beizutragen. Schließlich ist eine deiner Hauptaufgaben als zahnmedizinische:r Fachangestellte, dem Zahnarzt zu assistieren und den Patienten den Besuch beim Zahnarzt so angenehm wie möglich zu gestalten. Wenn du eine Umschulung zum/zur ZFA in Erwägung ziehst, solltest du auch ordentlich und genau arbeiten – besonders wenn du Behandlungsergebnisse dokumentierst oder Abrechnungen erstellst.

Wenn du deine Umschulung zum/zur zahnmedizinischen Fachangestellten in einer Zahnarztpraxis absolvierst, kann es schon mal etwas hektisch zugehen, wenn beispielsweise ein Notfall spontan in die Praxis kommt. Um diese Situationen zu meistern, solltest du daher eine hohe Organisationsfähigkeit besitzen. Diese hilft dir im Arbeitsalltag bei der Umschulung zum/zur zahnmedizinischen Fachangestellten, wenn du viele verschiedene Aufgaben zu erledigen hast. Du solltest zudem auch kontaktfreudig sein und gerne mit Menschen arbeiten.

Welche Möglichkeiten für die ZFA-Umschulung gibt es?

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Umschulungsmöglichkeiten für ZFA und die Umschulungszeit variiert dabei je nach dem, für welche Zahnmedizinische:r Fachangestellte:r-Umschulung du dich entscheidest.

Die außerbetriebliche Umschulung dauert in der Regel zwei Jahre, während die betriebliche Umschulung für ZFAs, wie die Ausbildung, drei Jahre dauert. Bei einer außerbetrieblichen Umschulung musst du eine Lehrgangsgebühr bezahlen, du hast jedoch die Möglichkeit, durch das Arbeitsamt gefördert zu werden.

Die Umschulung zum/zur zahnmedizinischen Fachangestellten kann in Betrieben, wie auch die klassische Ausbildung, dual absolviert werden. Bei der betrieblichen Umschulung lernst du in der Regel drei Tage in der Praxis und bist zwei Tage bei deinem jeweiligen Bildungsanbieter, um die theoretischen Anteile zu lernen.

Eine weitere Variante der Umschulungsmöglichkeiten für zahnmedizinische Fachangestellte ist die berufsbegleitende Umschulung. Für berufstätige Personen, die nicht von Arbeitslosigkeit oder Erwerbsminderung betroffen sind, besteht daher die Option, die Umschulung berufsbegleitend, also in Teilzeit, zu absolvieren. Auf diese Weise können sich Berufstätige mit weiterbilden und ein zweites Standbein aufbauen.

Wichtig für beide Umschulungen ist, dass du einen Umschulungsvertrag unterschreibst, um dich abzusichern. Das Arbeitsamt und die jeweiligen Zahnärztekammern können dir hier weitere Informationen zukommen lassen.

Förderung einer Umschulung

Umschlungen kosten in der Regel Geld. Wenn du dich für eine Umschulung interessierst, weil du in deinem aktuellen Beruf nicht mehr arbeiten kannst, dann kannst du eine Umschulung fördern lassen. Das Arbeitsamt unterstützt dich mit diesen Förderungen. Informiere dich bei deiner Agentur für Arbeit vor Ort über die Möglichkeiten.  Auch kannst du dich bei der Zahnärztekammer in deinem Bundesland über Förderungen zur Umschulung informieren.

Wo findest du Informationen zu Umschulungsmöglichkeiten zum/zur zahnmedizinischen Fachangestellte?

Das Arbeitsamt kann dir viele Informationen zu den Umschulungsmöglichkeiten zum/zur zahnmedizinischen Fachangestellte geben. Über aktuelle Informationen aus unseren Praxen informieren wir dich ebenfalls gerne – schaue in unsere Jobbörse oder kontaktiere uns gern direkt.

Alternativ kannst du uns auf unseren Zahnärztekammer-Websites besuchen!